Ruhestörung
Ruhestörung oft ein Grund für Ärger mit den Nachbarn
Lärmbelästigung durch Nachbarn kann einen wortwörtlich um den Schlaf bringen.
Eine einmalige Lärmbelästigung müssen Sie nicht Ihrem Vermieter melden. Bei wiederkehrender Ruhestörung sollten Sie allerdings darüber nachdenken, zu anderen Mitteln als einem persönlichen Gespräch oder netten Brief an Ihren Nachbarn zu greifen.
Nachbarschaftslärm
der eigene Hund macht keinen Lärm, er bellt nur!
Entstehen störende Geräusche im privaten Bereich ohne Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit, so spricht man von "Nachbarschaftslärm". Typische Beispiele hierfür sind das oben genannte Hundebellen, private Feierlichkeiten, der Betrieb von Radios und Fernsehern sowie Heimwerker und Gartenarbeiten. Die aus Nachbarschaftslärm resultierenden Konflikte zwischen den Streitparteien sind oft äußerst emotionsgeladen und enden vielfach in Zivilklagen vor Gericht. Besonders problematisch ist dabei, dass die Beurteilung von zumeist stark verhaltensgeprägtem Nachbarschaftslärm im Gegensatz zu anderen Lärmarten keinen bundeseinheitlich festgelegten gesetzlichen Regelungen unterliegt. Zur Ermittlung und Bewertung von Nachbarschaftslärm werden deshalb in vielen Fällen hilfsweise, Detekteien als Zeugen herangezogen.
Wir Observieren, Recherchieren und Dokumentieren für Sie
© geralt
Kontakt zur Detektei Abadek e.K.
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Auf die Uhrzeit kommt es an: Ruhezeiten einhalten
in Deutschland gibt es keine bundesweite Regelung der Ruhezeiten. Diese sind vielmehr in landesrechtlichen Gesetzen oder durch einzelne Gemeinden sowie in Mietverträgen oder der Hausordnungen geregelt. Meistens werden die folgenden Zeiten als Ruhezeiten vorgesehen:
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Mittagsruhe: werktags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, wenn im Mietvertrag oder Hausordnung vereinbart
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Nachtruhe: werktags 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
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Ganztätige Sonntagsruhe und Feiertagsruhe 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Frage: Kann man auftretende Lärmbelästigungen nicht auch selbst dokumentieren?
Allerdings stellt sich dabei immer die Frage nach der Aussagekraft von solchen Dokumentationen und erst recht, wenn Sie selber keine Zeugen haben. Ob sie vom Vermieter, von Lärmverursachern oder gar von öffentlichen Stellen oder Gerichten so anerkannt werden ist fraglich. Besonders bei Rechtsstreitigkeiten sollte auf eine möglichst unbestechliche und fachlich fundierte Dokumentation durch einen Detektiv geachtet werden.
Da der Detektiv im Gegensatz zu übrigen Zeugen nach der Aufklärung/Dokumentation den Lärmbereich wieder verlässt, ist er weder moralisch, organisatorisch noch kollegial dem Lärmverursacher verpflichtet.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement für Rechtsanwälte, Wirtschaft und im Privatbereich
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