
Überprüfung der Mitarbeiter bei Krankheit
Auch für einen Krankgeschriebenen Arbeitnehmer gibt es Verhaltensregeln. Der tägliche Kneipenbummel oder die allabendliche Schwarzarbeit, z.B. im Innenausbau, verhindern den Genesungsprozess. Hier droht berechtigterweise die fristlose Kündigung. Haben Sie Anhaltspunkte, dass Ihr Mitarbeiter während seine Genesungszeit, einer anderen Tätigkeit oder seinem Privatvergnügen nach geht, die einer baldigen Genesung nicht eben dienlich ist?