Sicherstellung von Eigentum
Bevor wir für Sie Tätig werden können, sollten Sie in der Lage sein, uns Ihre Eigentumsverhältnisse Darzulegen. Nach Ihrer Darlegung der Eigentumsverhältnisse beschaffen wir Ihnen Ihr Eigentum wieder. (z.B. nicht bezahlter bzw. geliester Wertgegenstände).